Abteilung Boule – Bouleanlage
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden
geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),
Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit odermit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
Liebe Boulespieler
Die neuesten Bestimmungen (siehe oben) machen es nötig,
die Bouleanlage ab
Montag, den 2. November 2020
zu schließen.
Ein Sportbetrieb ist bis vorerst Ende Februar 2021 nicht möglich.
Die Abteilungsleitung
Stefan Hamel